Das Projekt analysiert die Wirksamkeit des neuen europäischen Rechtsrahmens im Bereich Mutual Legal Assistance (MLA) bei Strafverfahren, die den Austausch elektronischer Beweismittel (E-Evidence) erfordern. Das E-Evidence-Paket der EU soll einen rechtlichen Rahmen für den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel in Strafverfahren schaffen und diesen erleichtern. Es enthält eine Verordnung (2023/1543), in der eine Sicherungs- und eine Herausgabeanordnung zum grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln vorgesehen ist, als auch eine Richtlinie (2023/1544) über die Bestellung von Vertretern in den EU-Mitgliedsstaaten zu Zwecken der Beweiserhebung. Neben dem E-Evidence-Gesetzespaket wird auch die Finalisierung des Zweiten Zusatzprotokolls zur Cypercrime-Konvention Berücksichtigung finden; letzteres wurde allerdings bisher noch von keinem der am Projekt beteiligten EU-Mitgliedstaaten ratifiziert.
Das MAiDA-Projekt untersucht rechtliche und datenschutzrechtliche Herausforderungen, insbesondere die Rolle privater Diensteanbieter sowie deren Einhaltung der europäischen Datenschutzbestimmungen. Konkret zielt das Projekt darauf ab, das E-Evidence-Gesetzespaket kritisch zu untersuchen, Schwachstellen zu identifizieren und ggf. de-lege-ferenda-Vorschläge zu formulieren. Dabei konzentriert sich MAiDA auf die zu erwartenden Folgen einer verstärkten öffentlich-privaten Partnerschaft im Bereich der strafrechtlichen Rechtshilfe. Ziel ist es, rechtsdogmatische Gutachten zur Auslegung der neuen Regelwerke, politische Empfehlungen sowie Leitlinien für Best-Practice-Verfahren für Justiz- als auch private Akteure hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unter Wahrung der Grundrechte zu entwickeln, sowie wertvolle empirische Daten in diesem Bereich zu generieren. Beschränkt ist das Projekt auf die EU-Mitgliedsstaaten Deutschland, Österreich und Griechenland.
• Mittelgeber: Europäische Kommission
• Projektlaufzeit: Januar 2026 bis Dezember 2027
• Gesamtes Fördervolumen: 314.000 EUR