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Arbeitspakete

Das Projekt ist in mehrere Arbeitspakete gegliedert, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Forschung, Umsetzung und Verbreitung behandeln. Diese Arbeitspakete gewährleisten einen systematischen Ansatz zur Analyse der Wirksamkeit des neuen gesetzlichen Regelwerks für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen. 

Das erste Arbeitspaket konzentriert sich auf die Gesamtkoordination und das Management des Projekts. Dazu gehören administrative Aufgaben, Finanzmanagement sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Berichtspflichten. Darüber hinaus umfasst dieses Arbeitspaket die Zusammenarbeit mit Förderstellen und anderen relevanten Interessengruppen. 

Das zweite Arbeitspaket beinhaltet eine umfassende Überprüfung der beiden Regelwerke (E-Evidence-Verordnung und -Richtlinie) sowie – soweit vorhanden – deren nationalen Umsetzungsgesetze, um eine Bewertung der rechtlichen und theoretischen Grundlagen zu ermöglichen. Das verantwortliche Team wird analysieren, wie sich diese Instrumente auf die aktuellen MLA-Verfahren auswirken, wobei der Schwerpunkt auf potenziellen Lücken und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung liegt. Diese Schritte sind auch mit den anderen Arbeitspaketen verknüpft und daher für den Erfolg des Projekts von entscheidender Bedeutung. 

Arbeitspaket 3 konzentriert sich auf die Durchführung empirischer Untersuchungen, um zu bewerten, wie verschiedene Interessengruppen die neuen EU-Vorschriften beurteilen, und baut dabei auf den im zweiten Arbeitspaket durchgeführten Untersuchungen auf. Hierzu werden in allen drei beteiligten EU-Mitgliedstaaten Interviews mit Vertretern der Justiz (Richter und Staatsanwälte), verschiedener Diensteanbieter als auch NGOs geführt. Ergänzt werden die Interviews zudem durch Fokusgruppen-Diskussionen, bei denen ein Austausch von Experten aus den oben genannten Bereichen zu den neuen Regelwerken erfolgen soll. Die Ergebnisse sollen Einblicke in die praktischen Herausforderungen des grenzüberschreitenden Datenzugriffs liefern und bei der Bewertung der Wirksamkeit der neuen MLA-Mechanismen helfen. 

Arbeitspaket 4 verlagert den Forschungsschwerpunkt auf die Vereinbarkeit des neuen rechtlichen MLA-Rahmens mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Ziel ist es, zu bewerten, ob diese Instrumente mit den Grundrechtsstandards im Einklang stehen, insbesondere in Bezug auf Datenschutzbestimmungen (wie die DSGVO) und rechtsstaatliche Verfahrensgarantien. 

Das letzte Arbeitspaket des Projekts konzentriert sich darauf, die Forschungsergebnisse in praktische Leitlinien und konkrete politische Empfehlungen umzusetzen. Das zuständige Projektteam wird mit politischen Entscheidungsträgern, Rechtsexperten und internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um seine Ergebnisse zu präsentieren. Darüber hinaus werden die Ergebnisse über verschiedene Kanäle, darunter auch wissenschaftliche Publikationen, verbreitet, um sicherzustellen, dass die Forschungsergebnisse sowohl ein wissenschaftliches Fachpublikum als auch Praktiker erreichen.

Das Team der Universität zu Köln (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik) verfügt über umfangreiche Erfahrung in der empirischen Rechtsforschung, insbesondere in Bezug auf Befragungen Angehöriger von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden. Diese Expertise ist für die Leitung von Arbeitspaket 1 und 3 sowie für die Unterstützung von Arbeitspaket 2 und 5 von entscheidender Bedeutung.

Das Projektteam der Aristoteles-Universität Thessaloniki wird sich insbesondere Arbeitspaket 2 widmen. Seine Aufgabe ist es, eine umfassende Analyse der rechtlichen sowie verfahrensrechtlichen Aspekte der neuen Rechtshilfeinstrumente sicherzustellen und deren Auswirkungen in verschiedenen Rechtsordnungen zu bewerten. Die Aufgaben konzentrieren sich insbesondere auf die normative Forschung zu den Grundlagen des Strafverfahrens, die mit den Anpassungen der klassischen Rechtshilfemechanismen in Verbindung stehen und davon potenziell betroffen sind.

Eine entscheidende Rolle in Arbeitspaket 4 spielt das Team des Lehrstuhls für das Recht der Digitalisierung der Universität zu Köln, das unter anderem die Vereinbarkeit neuer Rechtshilfe-Mechanismen mit der DSGVO und der Law Enforcement Directive[1] analysieren wird. Seine Forschungsarbeiten werden dazu beitragen, Datenschutzrisiken zu bewerten und Empfehlungen zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bei Datenübermittlungen abzugeben.

Das Projektteam der Universität Wien legt seinen Schwerpunkt auf die Auswirkungen auf Grundrechte, die bei der Betrachtung des neuen Gesetzesrahmens bei der internationalen Rechtshilfe zu berücksichtigen sind. Dieses Team wird insbesondere eng mit den Teams von Arbeitspaket 2 und 4 zusammenarbeiten, um deren Erkenntnisse um eine grundrechtliche Perspektive zu ergänzen. Darüber hinaus wird dieses Team an Arbeitspaket 3 mitwirken, um hier die österreichische Perspektive einzubringen.


[1] Richtline (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten.